Mannschaft

Gebäudeversicherung Graubünden

Die Abteilung Feuerwehr der GVG ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren im Kanton Graubünden. Dies erreicht sie, indem sie Kurse und Schulungen anbietet und andererseits durch die Inspektion und Beübung der örtlichen Feuerwehrorganisationen. Auch die Wasserversorgung ist Zuständigkeitsgebiet der Abteilung. Somit wird gewährleistet, dass alle Gemeinden über funktionierende Löschwasserreserven und einer gut organisierten Feuerwehr verfügen. 

Kantonale Feuerwehr und Gebäudeversicherung

  • Markus Feltscher, Felsberg, Direktor der GVG 
  • Conradin Caduff, kantonaler Feuerwehrinspektor
  • Ricardo Arpagaus, Cunter, Feuerwehrinspektor Stellvertreter
  • Gion Tenner, Disentis, Bezirksinspektor
  • Fredy Caminada, Disentis, Instruktor
  • Pierino Bisquolm, Disentis, Instruktor
  • Maik Defuns, Brigels, Instruktor
  • Livio Zanetti, Disentis, Instruktor
  • Sandro Tomaschett, Disentis, Instruktor
  • Gion Casaulta, Castrisch, Instruktor
  • Riccardo Monn, Sedrun, Instrukor in Ausbildung
  • Franco Caminada, Vrin Instrukor in Ausbildung

Feuerwehrkoordination Schweiz FKS

  • Gion Tenner, Disentis, Instruktor, Auditor

Gemeindefeuerpolizei

Zuständig für die drei Gemeinden ist das Büro in Ilanz/Sedrun mit Marcel Cadalbert und Franz Decurtins.

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand setzt sich aus den drei Departementsvorstehern der drei Gemeinden zusammen:

  • Paul Schmid, Präsident, Segnas/Disentis
  • Nicole Giossi, Rueras
  • Werner Venzin, Curaglia

Der Feuerwehrstab nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung aller Geschäfte, welche dem Vorstand unterliegen, gegen aussen
  • Vorschläge zu handen der Gemeindevorstände ausarbeiten
  • die kantonale Feuerpolizeiverordnung anwenden
  • den Personalbestand gemäss den Angaben des Feuerwehrkommandanten festlegen
  • Wahl des Kommandanten, der Vizekommandanten, Fourieren und des Materialchefs
  • Aufnahme und Entlassungen von Feuerwehrangehörigen
  • Rekrutierungsrekurse behandeln
  • die nötigen Betriebsreglemente erlassen
  • Kontakte mit Behörden pflegen
  • Rechnung und Budget zu Handen der Gemeindevorstände vorbereiten
  • Gemeindevorstände regelmässig informieren

Sitzungen werden durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten, oder auf Wunsch der Feuerwehrführung, je nach Dringlichkeit einberufen. Beschliessungen sind möglich, wenn alle drei Departementsvorsteher anwesend sind.