Sofort Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmieren. Dabei möglichst genaue Angaben zum Ereignis machen, damit der zuständige Beamte die richtigen Mittel aufbieten kann. Ist das Ereignis klein, kann dieser auch nur einzelne Personen aufbieten, also auch bei einem kleinen Zwischenfall immer 118 wählen!
Personen, Tiere, Sachwerte retten und bergen, wenn keine Gefahr besteht. Nachbarn alarmieren und informieren. Personen, die von der Gefahr eingeschlossen werden, sollen sich beim Eintreffen der Feuerwehr bemerkbar machen.
Wenn möglich Feuer löschen, ohne sich selber jedoch in Gefahr zu begeben. Feuerwehr beim Eintreffen möglichst genau informieren.
Was tun im Schadenfall?
Denken Sie daran, dass Sie Schäden so schnell wie möglich und vor der Schadensbehebung der Gebäudeversicherung melden müssen. Nach Ihrer Schadenmeldung vereinbart die GVG mit Ihnen einen Termin und ein Schadenschätzer besichtigt den Schaden. Sie erhalten alle notwendigen weiteren Informationen. Die zuständige Stelle erreichen Sie wie folgt:
Gebäudeversicherung Graubünden, Ottostrasse 22, 7001 Chur
Tel. 081 258 90 00