Cordial beinvegni

Cordial beinvegni!

Beinvegni ist Rätoromanisch, die vierte Landessprache der Schweiz, und bedeutet „Herzlich willkommen!“ Du befindest dich auf der ältesten Feuerwehr-Website des Kantons Graubünden. Seit Sommer 1998  versorgen wir die Öffentlichkeit mit wichtigen Informationen über unsere Organisation, dies in romanischer und deutscher Sprache.

Die Feuerwehren Medel/Lucmagn, Tujetsch und Disentis bilden seit 2009 zusammen eine gemeinsame Feuerwehrorganisation. Flächenmässig sind wir die grösste Feuerwehr im Kanton Graubünden. Als Stützpunkt nehmen wir verschiedene regionale und nationale Aufgaben wahr. Für Anregungen, Anfragen und Wünsche erreichst du uns unter Kontakt.


Absolutes Feuerverbot!

Bitte beachten Sie das absolute Feuerverbot in der ganzen Region. Widerhandlungen werden angezeigt, Einsatzkosten der Feuerwehr dem Verursacher verrechnet!

Was bedeutet das absolute Feuerverbot?

Ausserhalb der Bauzone ist jegliches Entfachen von Feuer verboten. Dies gilt insbesondere für Grillfeuer, Lagerfeuer, Feuerschalen sowie das Verbrennen von Material.

Zudem ist es verboten:

  • Geräte oder Arbeiten einzusetzen, die Funken erzeugen können (z. B. Trennschleifer, Schweissgeräte oder Motorsensen mit Metallsägeblatt), sofern dadurch eine Brandgefahr besteht.
  • Rauchwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen,
  • pyrotechnische Gegenstände zu verwenden,
Wie darf ich innerhalb der Bauzone grillieren?

Innerhalb der Bauzone darf grundsätzlich grilliert werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachen:

  • Gas- und Elektrogrills dürfen grundsätzlich betrieben werden.
  • Kohle- und Holzgrills müssen so betrieben werden, dass kein Funkenflug entstehen kann.
  • Offenes Feuer ist verboten (Feuerschalen, offene Feuerstellen).
  • Für alle Grills mit Ausnahme von Elektrogrills ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu Gebäuden einzuhalten.
  • Ein geeignetes Löschmittel muss jederzeit einsatzbereit bereitstehen.
  • Die Grills müssen während des Betriebs jederzeit beaufsichtigt werden.
  • Der Grill muss auf einem feuerfesten Untergrund stehen.
  • Die Grillstelle ist nach dem Gebrauch vollständig zu löschen; Glut und Asche dürfen erst entsorgt werden, wenn sie vollständig ausgekühlt sind. (meistens erst nach 48 Stunden)
  • Kein Grillieren bei starkem Wind, da auch bei Holzkohle Funken oder glühende Asche verweht werden können.
  • Keine brennbaren Materialien (Holz, Karton, Möbel, Sonnenschirme, Hecken usw.) im unmittelbaren Bereich des Grills lagern.
  • Kinder und Haustiere vom Grill fernhalten.
  • Gasgrills vor der Benutzung auf Dichtheit der Anschlüsse und Schläuche kontrollieren.
  • Grill erst versorgen, wenn dieser abgekühlt ist.