Für Personen zwischen 21 und 45 Jahre, die in der Sursassiala ihren Wohnsitz haben (deponierte Schriften) gilt die Feuerwehrpflicht. Diese Pflicht besteht aus aktivem Dienst oder durch die Bezahlung eines Pflichtersatzes. Jeder/jede kann zum aktiven Dienst verpflichtet werden. Ausschlaggebend sind die Bedürfnisse der Feuerwehr, aber auch Arbeitsort, Erreichbarkeit und persönlcihe Eignung. Niemand hat das Recht, aktiven Dienst zu leisten.