Das Feuern im Freien ist absolut verboten! (Behördliche Anordnung) Widerhandlungen werden angezeigt. Zudem trägt der Verursacher sämtliche Einsatzkosten der Feuerwehr.…
Archiv der Kategorie: Waldbrand
Achtung – sehr grosse Vegetationsbrandgefahr!
Jegliches Feuer im Freien ist verboten! Die Anweisungen und Feuerverbote der lokalen Behörden unbedingt befolgen! Hinweistafeln befolgen.…
Achtung – grosse Vegetationsbrandgefahr!
Zur Zeit herrscht grosse Flur- und Waldbrandgefahr – Stufe 4!
- brennende Zündhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen sehr wahrscheinlich ein Feuer.
- Feuerausbreitungsgeschwindigkeit ist auch im Wald gross.
- Heisse Bodenfeuer
Achtung – erhebliche Vegetationsbrandgefahr!
Erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3, gilt für schneefreie Lagen und kann lokal abweichen)
- Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Die Anweisungen der
Vorsicht: Mässige Vegetationsbrandgefahr!
Mässige Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 2, gilt für schneefreie Lagen und kann lokal abweichen)
- Spontane Feuer können lokal entstehen. Blitzschläge verursachen nur selten einen Flächenbrand.
- Feuerausbreitungsgeschwindigkeit langsam bis mittel.
- Boden-
Kleine Vegetationsbrandgefahr
Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht sorglos wegwerfen. Lokal kann auch eine erhöhte Gefahr bestehen. Dies gilt vor allem für den Südhang, auf schneefreien Flächen oder im Sommer speziell für die …