Die Fasnacht ist bei uns eine grosse Tradition. Während mehreren Tagen wird richtig gefeiert. Leider gibt es jedes Jahr auch Unfälle, die nicht hätten sein müssen. Darum hier einige Tipps unsererseits, damit der Spass nicht getrübt wird: Alkohol und selber Auto fahren passen nicht zusammen. Darum gilt: Wer fährt, trinkt nicht! Alkohol sollte überhaupt nur in erträglichen Massen konsumiert werden. Jedes Jahr verlaufen sich Personen oder schlafen irgendwo betrunken ein. Bei Minustemperaturen mit fatalen Folgen! Feuerwerkskörper und Knaller gehören nicht auf Umzugswagen. Die Gefahr damit andere Menschen zu verletzen, ist zu gross. Dekorationen in öffentlichen Räumen müssen feuerfest sein. Keine Kerzen unbeaufsichtigt stehen lassen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Kostüme und andere Verkleidungen. Tüll- und Nylonstoffe brennen zwar nicht, schmelzen aber und können schwere Brandverletzungen verursachen. Lampen nicht zudecken. Ein Hitzestau kann ein Feuer entfachen. Notausgänge müssen jederzeit offen und frei sein. Die Feuerwehr braucht diese auch für den Innenangriff. Wir haben bereits mehrmals festgestellt, dass ein Ausrücken von Einsatzkräften mit Blaulicht eine ganz besondere Anziehungskraft hat. Darum gilt auch hier: bei einem Einsatz die Einsatzkräfte unterstützen und nicht behindern. In diesem Sinne wünschen wir allen Fasnächtlern eine spassige Zeit!
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Rechauds und Grills
Winterzeit – Fonduezeit. Sommerzeit – Grillzeit!
Um böse Erfahrungen zu vermeiden, hier einige Tipps im Umgang mit diesen Geräten: Gas und Brennpaste sind grundsätzlich sicherer als Brennsprit. Das Rechaud mit mindestens einem Meter Abstand zu Vorhängen, Lampenschirmen usw. aufstellen. Rechaud und Tischgrill auf stabile, feuerfeste Unterlage stellen. Keine Tischdecke unterlegen. Brenner nur in abgekühltem Zustand nachfüllen und nie überfüllen. Zum Löschen des Brenners den Deckel benützen. Brandlöschdecke bereithalten, niemals mit Wasser löschen! Kohlegrills niemals im Haus benützen. Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxyd. Gasgrills periodisch durch Fachmann kontrollieren lassen. Bei Gasgeruch Gerät ausschalten und lüften. Frischluftzufuhr gewährleisten. Bedienungsanleitung des Geräteherstellers unbedingt lesen und beachten. Bei Verbrennungen mindestens 15 Minuten unter fliessendem, lauwarmen Wasser kühlen. Bei mehr als handgrosse Verletzungen ab dem 2. Verbrennungsgrad (Blasenbildung) nach dem Kühlen Arzt oder Spital aufsuchen! Quelle: bfu, 3001 Bern
Faszination Feuer
Hitze und Feuer zwischen Nutzen und Gefahr Das Feuer ist eines der Urelemente. Der Mensch nutzt seine Kraft seit eh und je, tut sich dabei aber öfters schwer, es zu beherrschen. Feuer, beispielsweise als Wärmequelle im Wohnbereich genutzt, schlägt leicht von Behaglichkeit in Gefahr um. Eine andere, im Haushalt oft unterschätzte Gefahr sind Hitzequellen. Heisse Flächen, Flüssigkeiten oder Geräteteile können zu Verbrennungen führen und sogar Ursache eines Brandausbruchs sein. Hitze und Feuer kontrollieren Hitze und Feuer sind gefährlich, wenn sie nicht überwacht werden. Wer damit sicher umgehen will, muss sich der Gefahren bewusst sein. In erster Linie geht es darum, leicht brennbare Materialien von Flammen und Hitze fernzuhalten. Der Abstand muss so gross sein, wie es die Dynamik des Feuers und die Brennbarkeit der Umgebung nötig machen. Feuer und Flammen faszinieren besonders Kinder und verführen zum Spielen. Weil diese die Gefahren nicht oder nur ungenügend kennen, sind die Folgen oft gravierend. Richtiges Verhalten, sichere Einrichtungen und sinnvolle Hilfsmittel verringern die Unfallgefahren.
Heizen mit Specksteinöfen
Specksteinöfen gehören zu unserer Region und sind bereits seit Anfang des 18. Jahrhunderts bekannt. Die angenehme, nicht trockene Wärme, wird besonders geschätzt. So erleben die Tavetscher Specksteinöfen in den letzten Jahren einen stetigen Boom. Leider nehmen auch Hausbrände in Zusammenhang mit diesen Ofen zu. Diese betreffen neue, wie auch alte Öfen. Hier folgen einige Tipps, damit wir Sie nicht besuchen müssen:
Verwenden Sie nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz oder zugelassene Holzprodukte (zB. Briketts). Achtung: das Verfeuern von behandeltem Holz, Abfällen, Kunststoffen oder/und Öle ist aus Umweltschutzgründen verboten. Zudem schaden diese Materialien dem Ofen und dem Kamin.
Holz nur mit geeignetem Anheizmaterial anfeuern (zerknülltes Papier, Späne, Anzündwürfel) Auf keinen Fall dürfen Sie irgendwelche Brandbeschleuniger einsetzen (Spiritus, Benzin; etc.).
Kaminschieber und Zugdrosselklappen, sofern vorhanden auch Direktzugschieber, beim Anfeuern ganz öffnen.
Nicht zu viele und nicht zu grosse Holzstücke in den Ofen geben, sonst kann Glanzruss und damit die Gefahr von Kaminbränden entstehen.
Während das Feuer brennt, Luftzufuhrschieber dosiert offen halten, damit eine vollständige Verbrennung stattfindet.
Glutbett nie vollständig mit neu aufgelegtem Holz abdecken; es können sich explosive Gase bilden.
Luftzufuhrschieber und Kaminschieber erst schliessen, wenn das Holz verbrannt ist.
Asche regelmässig in einem speziellen Aschenbehälter entfernen. Achtung: Asche kann noch tagelang nachglühen und somit Brände auslösen.
Verbrennungsluftöffnungen nicht zudecken.
Sicherheitsabstand zwischen Ofen und Brennbaren einhalten. Keine brennbaren Ggegenstände auf dem oder im Ofen aufbewahren.
Beachten Sie in jedem Fall auch die Bedienungsanleitung des Ofenbauers.
Den Ofen und das Kamin regelässig durch den Kaminfeger reinigen und kontrollieren lassen. (obligatorisch)
Advents- und Weihnachtszeit
Advents- und Weihnachtszeit. Tausende Lichter erhellen die dunklen und langen Nächte. Leider ist dieses Lichtermeer auch mit Brandgefahren verbunden. Jedes Jahr entstehen mehrere Millionen Sachschäden, weil Kerzen und offene Feuer unsachgemäss entfacht werden. Leider sterben bei den verursachten Bränden auch Menschen und Tiere. So kommt es, dass Kerzen nicht nur Freude bereiten. Wie Sie trotzdem besinnliche Tage ohne die Feuerwehr im Haus verbringen können, erfahren Sie, wenn Sie unsere Tipps beachten:
Nur nicht brennbare Kerzenständer und -halter verwenden, welche die Kerze sicher festhalten und die auch das herunterlaufende Wachs aufzunehmen vermögen;
Kerzen nur auf nicht brennbare Unterlagen stellen;
Kerzen in einem sicheren Abstand zu brennbaren Gegenständen und Materialien aufstellen;
Den Raum nicht verlassen, solange die Kerzen brennen, sondern brennende Kerzen vor dem Verlassen des Raumes löschen;
Kinder nie unbeaufsichtigt in einem Raum mit einer brennenden Kerze lassen. Kinder sind vom Feuer fasziniert, kennen aber keine Brandgefahren;
Adventskränze auf eine nicht brennbare Unterlage stellen und darauf achten, dass die Kerzen genügend befestigt sind;
Adventskränze in genügendem Abstand zu brennbaren Materialien und Gegenständen aufstellen;
Herunter gebrannte Kerzen frühzeitig löschen, sonst kann der ganze Adventskranz in Brand geraten;
Achtung: Adventskränze trocknen sehr schnell aus – die Brandgefahr wird deshalb immer grösser.
Den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest kaufen und in einem Wassergefäss an einem kühlen Ort, möglichst im Freien, aufbewahren;
Beim Aufstellen auf einen festen und sicheren Stand des Baumes achten;
Einen geeigneten Standort im Raum wählen und auf einen sicheren Abstand zu brennbaren Materialien und Gegenständen wie Zweige, Dekorationen, Vorhängen oder Fernsehgeräten achten;
Kerzen nie unmittelbar unter einem Ast oder Zweig anbringen, einen Abstand von mind. 20 bis 25 cm zu Ästen einhalten;
Geeignete Kerzenhalter verwenden und Kerzen senkrecht stellen;
Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten und von hinten nach vorne anzünden;
Zündhölzer und Feuerzeuge unerreichbar für Kinder aufbewahren;
Löschmittel bereit halten (Handfeuerlöscher, Löschdecke, Eimerspritze oder Wassereimer mit Handwischer). Durch kräftiges Schütteln eines nassen Wischers über dem Brandherd wird ein guter Löscheffekt erreicht;
Achtung: Der Weihnachtsbaum trocknet jeden Tag mehr aus – die Brandgefahr wird dadurch immer grösser
(Quellen: Gebäudeversicherung Zürich, Vorlaberg online)
Feuerwerk und Brauchtumsfeuer
Das Abfeuern von Feuerwerk ist, mit Ausnahme 1. August und Silvester, bewilligungspflichtig. Eine entsprechende Anfrage kann an die betroffenen Gemeinde schriftlich gerichtet werden. Bitte beachten Sie zudem, dass jede Gemeinde zugeteilte Plätze für das Abbrennen. von Feuerwerk bestimmt hat. Diese Plätze gelten auch für den nationalen Feiertag und Silvester.
Haben Sie eine entsprechenden Bewilligung, hier einige Tipps (Quelle GVG):
Kauf, Lagerung und Handhabung
Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung erklären und beachten Sie die Gebrauchsanweisung.
Lagern Sie Feuerwerksmaterial an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.
Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerk!
Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Personen ist verboten.
Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Wäldern. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers 40 bis 200 m.
Schützen Sie Ihr Gebäude, indem Sie Fenster und Dachlukarnen schliessen und Stoff-Sonnenstoren einziehen.
Trockenheit – Achtung Waldbrandgefahr!
Beachten Sie die aktuellen Meldungen zur Waldbrandgefahr > www.wald.gr.ch
Grosse Trockenheit = Feuer und Feuerwerksverbot!
Haben Sie Fragen?
− Wenden Sie sich an die Sach verständigen in Ihrer Gemeinde (Feuerwehrkommandant oder Brandschutzsachverständiger).
− Das Abbrennen von Feuerwerk ist bewilligungspflichtig. Zuständig sind die Gemeinden.
Brauchtumsfeuer
Erlaubter Brennstoff für Brauchtumsfeuer (wie 1. Augustfeuer) ist ausschliesslich ausreichend trockenes, naturbelassenes Holz, einschliesslich anhaftender Rinde, Reisig oder Zapfen. Für eine möglichst vollständige und raucharme Verbrennung ist Stamm-Rundholz zu „Spälten“ aufzubereiten. Ein richtig angelegtes Holzfeuer sollte 15 Minuten nach dem Anzünden ohne sichtbaren Rauch brennen. Dafür ist die Methode „oben anzünden“, bzw. „in Abbrandrichtung entfachen“, anzuwenden.
1. August- oder andere Brauchtumsfeuer müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Der Nationalfeiertag am 1. August ist kein Freipass für illegale Entsorgungsaktionen im Freien. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Holzkisten, Möbelstücke, Zäune usw. – im Freien zu verbrennen. Ein solches Verhalten führt zur Anzeige und Bestrafung mit Busse.
Bei derartigen Verbrennungsaktionen gelangen Schwermetalle mit dem Rauchgas direkt in die Atemluft oder bleiben in der Asche oder im Erdboden zurück. Zudem werden gesundheitsschädliche, giftige und krebserregende Luftschadstoffe wie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine und Furane freigesetzt. Für die sich in der Nähe solcher Feuer aufhaltenden Personen bedeutet dies, dass sie ahnungslos hohe Konzentrationen gesundheitsschädlicher Schadstoffe einatmen.
Beim Entfachen von 1. Augustfeuern zum Anlass unseres Nationalfeiertages sind einige Regeln einzuhalten.
Den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren ist unbedingt Folge leisten.
Wettersituation beachten: kein Feuer bei Wald- und Flurbrandgefahr.
Nur sauberes Holz verbrennen. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Kisten, Möbelstücke, Zäune usw. – zu verbrennen. Dies führt zu Anzeigen und Bestrafung mit Busse.
Brennholz erst kurz vor dem Anzünden aufschichten. Gittergehege um den Holzstapel anbringen, damit sich über Nacht nicht Kleintiere unter dem Holzstapel verkriechen und beim Anzünden qualvoll verenden.
Feuer korrekt anzünden: nur trockenes Material verwenden und oben anzünden.
Keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Altöl, usw. verwenden.
Mottfeuer vermeiden: Rundholz spalten, kein Sägemehl oder Späne.
Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Durch aufkommenden oder drehenden Wind kann sich die Glut plötzlich wieder entzünden.
Himmelslaternen
Himmelslaternen (auch Kong-Ming-Laternen, Glücks- oder Wunschlaternen genannt) sind Lampions in Leichtbauweise, welche in die Luft aufsteigen können und bei welchen der Auftrieb durch Erwärmung mittels einer eigenen Feuerquelle im Lampion erzeugt wird.
Trotz der romantischen Wirkung der Himmelslaternen, kann von ihnen eine oft unterschätzte Gefahr ausgehen:
Die Himmelslaternen können Strecken von mehreren Kilometern zurücklegen, wobei ihre Flugrichtung und -höhe durch wechselnde Windrichtungen und andere meteorologischen Bedingungen sowie die Topographie der Umgebung unvorhersehbar wird.
Stürzt eine Laterne ab oder fängt in der Luft Feuer (z.B. durch Windstoss), birgt sie eine Gefahr für Wald, Wiese und Gebäude. Glühende Reste nach der Verbrennung können Brände entfachen.
Besonders hoch ist das Risiko der Brandgefahr, wenn die Laternen bei trockener Witterung oder nach längeren Hitzeperioden eingesetzt werden!
Die Überreste der Laternen in der Natur stellen eine Gefahr für Wild-, Nutz- und auch Haustiere dar (Magenverletzungen, Erstickungsgefahr).
Im Artikel 19, Absatz 1 der VKF-Brandschutznorm 1-15 wird die Sorgfaltspflicht geregelt:
Mit Feuer und offenen Flammen, Wärme, Elektrizität und anderen Energiearten, feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen sowie mit Maschinen, Apparaten usw. ist so umzugehen, dass keine Brände oder Explosionen entstehen.
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 Linea e des Brandschutzgesetzes (840.100) ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen verboten. Verstösse werden durch die zuständige Gemeinde geahndet (Artikel 47, Absatz 2 Linea a Brandschutzgesetz).
Im Kanton Graubünden wird das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen aufgrund dessen, dass die Laternen weder steuerbar noch kontrollierbar sind, nicht bewilligt.
Quelle: Gebäudeversicherung Graubünden (Stand März 2017)
Sonderbewilligung Feuer/Feuerwerk
Wir möchten ein Feuer ausserhalb einer offiziellen Feuerstelle entfachen. Was müssen wir beachten?
Feuer im Freien, ausser es handelt sich um eine offizielle Feuerstelle, sind grundsätzlich verboten. Feuer im Wald, in der Nähe des Waldes, sowie bei Trockenheit sind generell verboten. Widerhandlungen werden geahndet, bei Aufgebot der Feuerwehr enstehen Kosten, die vom Verursacher getragen werden müssen.
Möchten Sie ein Feuer für ein Grillfest, ein Lagerfeuer oder Höhenfeuer ausserhalb einer offiziellen Feuerstelle im Gebiet Sursassiala (Disentis, Tujetsch, Medel) entfachen, müssen Sie zwingend folgende Vorschriften beachten:
Für die Erteilung der Erlaubnis ist immer die Standortgemeinde zuständig.
Voraussetzung für eine Erlaubnis ist die aktuelle Flur- und Waldbrandsituation, die sie hier finden: Amt für Wald und Naturgefahren
Zusätzlich müssen Auflagen des Umweltschutzes beachtet werden. Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz und anderen Stoffen gilt als illegale Müllverbrennung und wird angezeigt.
Das Feuer muss zu jederzeit kontrollierbar sein, geeignete Löschmittel müssen einsatzbereit und in genügender Anzahl vorhanden sein.
Beim Verlassen der Feuerstelle muss diese komplett gelöscht sein, der Boden ist genügend zu tränken.
Informieren Sie vor dem Anzünden die Einsatzzentrale der Kantonspolizei unter Telefon 118, damit eventell eingehende Anrufe nicht an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wird die Feuerwehr aufgeboten, müssen Sie die entstehenden Kosten tragen.
Die Verantwortung liegt jederzeit beim Verursacher/verantwortliche Person. Diese Person muss volljährig und zurechnungsfähig sein.
Wir möchten ein Feuerwerk abbrennen. Was müssen wir beachten?
Feuerwerke sind mit Ausnahme vom 1. August und Silvester immer bewilligungspflichtig. Widerhandlungen werden geahndet. So müssen Sie für eine Erlaubnis vorgehen:
Für die Erteilung der Erlaubnis ist immer die betroffene Gemeinde zuständig.
Voraussetzung für eine Erlaubnis ist die aktuelle Flur- und Waldbrandsituation, die sie hier finden: Amt für Wald und Naturgefahren
Feuerwerke dürfen nicht in der Nähe des Waldes und im bebauten Gebiet abgefeuert werden.
Die Abfeuerungsrichtung muss so gewählt werden, dass sie niemals andere Personen, Tiere, Gebäude oder Flur/Wald gefährdert.
Wildschutzzonen müssen beachtet werden.
Die offiziellen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Für die Kategorie F4 muss eine speziell ausgebildete Person das Feuerwerk zünden.
Abfälle müssen mitgenommen und richtig entsorgt werden.
Die Verantwortung liegt jederzeit beim Verursacher/verantwortliche Person. Diese Person muss volljährig und zurechnungsfähig sein.
Die Kosten für einen Löscheinsatz gehen zu Lasten des Verursachers.
Dürfen Himmelslaternen steigen gelassen werden?
Nein, Himmelslaternen sind im ganzen Kanton Graubünden verboten. Widerhandlungen werden angezeigt. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz gehen zu Lasten des Verursachers.