Alle Beiträge von Gion Tenner

Sehr grosse Waldbrandgefahr

  1. Ausbruch von Bränden jederzeit möglich. 
  2. Feuerausbreitungsgeschwindigkeit über lange Zeit sehr hoch.
  3. Sehr heisse Feuer, grossflächige Kronenfeuer, Flugfeuer über grosse Distanzen.
  4. Waldbrand kaum zu löschen.

Keine Feuer im Freien!

Die Anweisungen und Feuerverbote der lokalen Behörden unbedingt
befolgen!

Grosse Waldbrandgefahr

Brennende Zündhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen sehr wahrscheinlich ein Feuer.

Generell keine Feuer im Freien.

Fest eingerichtete Feuerstellen
(betonierter Boden!) können an von den Behörden bezeichneten Stellen mit aller Vorsicht benutzt werden!

Kein Feuer bei starkem Wind
entfachen!

Die Anweisungen (Feuerverbote) der lokalen Behörden unbedingt befolgen!

Erhebliche Waldbrandgefahr

Brennende Zündhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen.

Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.

Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!

Mannschaftstransporter MAN Vitus

Sowohl in Sedrun, wie auch in Disentis stehen zwei Mannschaftstransporter bereit, um jeweils 8 Personen zu transportieren. Die Fahrzeuge sind so gebaut, dass sie schnell und unkompliziert in Lieferwagen umgebaut werden können. Dafür hat der Aufbauer Rosenbauer die hinteren Sitzreihen, sowie das Heck entsprechend gebaut. Somit kann mit den beiden Fahrzeugen auch Material transportiert werden.

Speziell am Fahrzeug in Sedrun sind die befestigten Atemschutzgeräte (6 Stück), die Atemschutzausrüstung und Kleinmaterial. Funkgeräte und Lampen runden die Ausstattung ab.

Technische Daten
Typ: MAN TGE 3.180
Hubraum: 1968 ccm
Leistung: 130 kW 
Motor: 4 Zylinder, Diesel
Antrieb: Allrad permanent
Baujahr: 2024

Ist Feuerwerk im Einsatzgebiet erlaubt?

Feuerwerk ist nur eingeschränkt erlaubt.
Auf dem Gemeindegebiet Medel/Lucmagn ist Feuerwerk erlaubt (Ausnahmen siehe unten). In Disentis/Mustér und Tujetsch sind lärmverursachende Feuerwerkskörper verboten, auch am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester!

Feuerwerk ist grundsätzlich nur am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester erlaubt. Ausserhalb dieser Zeiten ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.

Kantonale und kommunale Feuerverbote haben jederzeit Vorrang. Bei einem Aufgebot der Feuerwehr werden sämtliche Kosten dem Verursacher verrechnet.

Darf ich Himmelslaternen steigen lassen?

Himmelslaternen (Lichtballone) sind im ganzen Kanton Graubünden verboten und dürfen nicht eingesetzt werden. Wer sich nicht daran hält wird strafrechtlich angezeigt. Himmelslaternen steigen in den Himmel und können durch den Wind überall hingeweht werden. Fallen sie brennend in den Wald oder in Gebäude, können sie Feuer entfachen.

Kantonaler Rettungstag

Am 26.10.2025 fand in Disentis der kantonale Rettungstag für angehende RettungssanitäterInnen statt. Es war uns ein grosses Anliegen, diesen Tag zusammen mit unserem Rettungsdienst Surselva zu planen und organisieren. Dies ist gemäss Rückmeldungen der Teilnehmern sehr gut gelungen. So konnten wir auch einen Helikopter der Alpine Air Ambulance AAA für einen Einsatz aufbieten. Vielen Dank Stiafen!