Feuerwerk ist nur eingeschränkt erlaubt.
Auf dem Gemeindegebiet Medel/Lucmagn ist Feuerwerk erlaubt (Ausnahmen siehe unten). In Disentis/Mustér und Tujetsch sind lärmverursachende Feuerwerkskörper verboten, auch am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester!
Feuerwerk ist grundsätzlich nur am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester erlaubt. Ausserhalb dieser Zeiten ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.
Kantonale und kommunale Feuerverbote haben jederzeit Vorrang. Bei einem Aufgebot der Feuerwehr werden sämtliche Kosten dem Verursacher verrechnet.