Achtung – erhebliche Vegetationsbrandgefahr!

Erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3, gilt für schneefreie Lagen und kann lokal abweichen)

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!